Holzhaus Glossar

Altbausanierung

Altbausanierung ist die Sanierung eines Altbaus. Neben der Gebäudetechnik kann das sowohl die Statik der Bauteile, als auch Grundrissdisposition und äußere Hülle betreffen.

Merkmale

Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Baugeschehen beispielsweise in Deutschland überwiegend von Neu- und Wiederaufbauten geprägt. Alte Bausubstanz wurde - soweit noch intakt - vielerorts abgebrochen oder ohne Rücksicht auf die Geschichte "modernisiert". Die Bedeutung der Altbausanierung hat erst seit den 1970er Jahren stetig zugenommen und macht heute mehr als die Hälfte des gesamten Bauvolumens aus (so genanntes Bauen im Bestand). Grund dafür ist sowohl die nach dem Krieg errichtete Bausubstanz als auch historisch gewachsene Bauten, die allmählich erneuert und den modernen Anforderungen hinsichtlich der Haustechnik angepasst werden muss.

Neben den höheren Anforderungen in Sachen Feuchte- und Wärmeschutz hat sich der Wohnflächenverbrauch bzw. die Nutzung von Wohnfläche verändert. Diese Entwicklung trifft besonders auf Deutschland zu, da hier die Schäden an der Bausubstanz durch den Zweiten Weltkrieg besonders hoch war. In anderen Ländern Europas ist zwar mehr alte Bausubstanz zu finden, dennoch sind auch dort Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Neben der rein ökonomischen Betrachtungsweise kann die Altbausanierung auch ökologisch sinnvoll sein, da Ressourcen geschont und bereits vorhandene Bauelemente genutzt werden.

Begriffsabgrenzung

Altbausanierung betrifft allgemein den Gebäudebestand, also auch solchen, der aus denkmalpflegerischer Sicht nicht schützenswert ist. Die Begriffe Konservierung und Restaurierung sind dem Denkmalschutz zuzuordnen. Eine Altbausanierung bedingt aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen an und in allen Gebäudeteilen in der Regel den (vorübergehenden) Auszug der Nutzer. Ein wichtiges Kriterium zur Frage der Wirtschaftlichkeit einer Altbausanierung stellt der Bestandsschutz - auch baurechtlich heute unzulässiger Bauweisen - dar.

Umfang

Wegen der umfassenden Zielsetzung erstrecken sich die Arbeiten meistens auf viele verschiedene Gewerke wie Fassadenbau (besonders Wärmedämmung), Putzerarbeiten, Mauerwerks- und Betoninstandsetzung, Trockenlegung, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Installateurarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Fensterbau, Innenausbau, Malerarbeiten.

Umweltschutz

Zunehmend richtet sich die Altbausanierung nach "ökologischen" Gesichtspunkten, insbesondere der Reduzierung des Heizwärmebedarfes zur Senkung des CO2- Ausstoßes und zum Sparen von Unterhaltskosten. Gleichzeitig rücken die folgenden Aspekte der Nachhaltigkeit im Bauwesen zunehmend in den Vordergrund:

  • energie-, material- und kostensparendes Bauen
  • Gesamtbilanz von Baustoffen (umweltschonend in Produktion und Verarbeitung am Bau, später trennbar, wiedernutzbar, recyclebar oder unbedenklich abbaubar)
  • Gewährleistung der menschlichen Gesundheit durch Verwendung unbedenklicher Baustoffe
  • Nutzung von regenerativen Energieträgern und örtlichen, möglichst regenerierbaren Materialvorkommen
  • Beauftragung ortsnaher Betriebe
  • Einbeziehung dezentraler, umweltschonender Ver- und Entsorgungssysteme
  • Schaffung zukünftig flexibel nutzbarer Gebäude
  • Senkung des Bauunterhaltungsaufwandes durch wartungsarme, klimagerechte und energiegewinnende Baukonzeptionen

Blower-Door-Test

Mit dem Differenzdruck-Messverfahren (auch: Blower-Door-Test) wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen.

Genormt ist das Verfahren mit der DIN EN 13829.

Messprinzip

Durch einen Ventilator mit kalibrierter Messblende für den geförderten Volumenstrom wird Luft in das zu untersuchende Gebäude gedrückt oder herausgesaugt. Die Stärke des Ventilators wird so eingestellt, dass zum Umgebungsdruck eine Druckdifferenz von 50 Pa (Pascal) entsteht. Druckdifferenzen entstehen auch natürlich, wenn Wind bläst. Bei Windstärke 5 ist diese Druckdifferenz auch etwa 50 Pa. Der Ventilator wird meistens mit einem Rahmen in die Öffnung eines geöffneten Fenster eingesetzt. Da früher meist eine Tür benutzt wurde, kam der Name Blower-Door-Test (deutsch: Gebläse-Tür-Messung) zustande.

Die Tür wird heute meist nicht mehr verwendet, da es sehr wichtig ist, die Haustür mit auf Winddichtigkeit zu prüfen. In der Blower-Door sind Messinstrumente eingebaut, die die Druckdifferenz und die Luftmenge messen, die der Ventilator transportiert. Die Drehzahl des Ventilators wird so eingestellt, dass sich ein bestimmter Druck zwischen Außen- und Innenraum aufbaut. Dabei muss er soviel Luft nach außen befördern, wie durch Leckstellen in das Gebäude eindringt (bei der Unterdruckmessung). Der gemessene Luftstrom wird durch das Volumen des Gebäudes geteilt. Diesen Wert, die Luftwechselrate n50, kann man nun mit anderen Gebäuden und Normen vergleichen.

Messphasen

Der Blower-Door-Test gliedert sich in drei Phasen.

In der ersten Phase wird ein konstanter Unterdruck von 50 Pa oder etwas höher erzeugt und aufrechterhalten. Während dieser Phase wird die Gebäudehüllfläche nach Leckagen (undichte Stellen) abgesucht, wo Luft unerwünscht hereinströmt.

Bei der späteren Nutzung des Gebäudes sind die Leckagen Stellen, an denen Luft und damit Wärme entweichen kann. Größere Fehlstellen lassen sich bereits mit der Hand erfühlen, für kleinere benutzt man Rauchspender (Rauchmaschinen) oder Luftgeschwindigkeitsmesser.

In der zweiten Phase wird ein Unterdruck aufgebaut, wobei bei kleinen Drücken (10 bis 30 Pa) begonnen wird und schrittweise (z. B. 5 bis 10 Pa-Schritte) bis auf den Enddruck (60 bis 100 Pa) erhöht wird. Bei jedem Schritt wird der jeweilige Luftvolumenstrom protokolliert.

In der dritten Phase wird ein Überdruck erzeugt und die Messung wird analog zur Unterdruckmessung durchgeführt.

Aus den gesamten Ergebnissen und dem Luftvolumen des Gebäudes wird der Drucktestkennwert n50 errechnet: Dieser gibt an, wie hoch die verbleibende Restleckage (bei einem Referenzdruck von 50 Pa) noch ist. Der genaue Ablauf der Messung ist in DIN EN 13829 geregelt.

Grundsätzliche Erwägungen

Das Differenzdruck-Messverfahren sollte immer durchgeführt werden, um evtl. vorhandene Fehlstellen der Gebäudehülle zu finden. Relativ weit verbreitet ist es schon bei Niedrigenergiehäusern.

Typische Luftwechselraten als Ergebnis der Gebäude-Dichtheitsmessung sind: Bei undichten Altbauten 4 bis 12 h-1; bei Neubauten ohne besondere Sorgfalt 3 bis 7 h-1; bei Niedrigenergiehäusern 1 bis 2 h-1 und bei Passivhäusern 0,1 bis 0,6 h-1. In Passivhäusern ist die Luftdichtheit besonders wichtig, daher ist dort ein Grenzwert von 0,6 h-1 vorgegeben (gemessen jeweils bei 50 Pa).

Ein Gebäude muss gelüftet werden (z. B. zur Feuchtigkeitsabfuhr) - aber nur über die vorgesehenen Lüftungsmöglichkeiten. Strömt Raumluft (die immer feucht ist) durch Mängel in der Bauausführung (ungewollte Fugen, Schlitze usw.) ins Freie, sind fast immer Bauschäden (Schimmel usw.) vorprogrammiert. Strömt z. B. feuchte Raumluft durch Mineralwolle, so kommt es zum Tauwasserausfall: Entsprechend der Funktion der Mineralwolle zur Wärmedämmung ist eine Seite der Mineralwolle warm - und zwar die, die dem Raum zugewandt ist - und die andere Seite ist im Winter kalt. Kommt die Raumluft in den kalten Bereich, wird die Luft stark gekühlt, was Tauwasserausfall zur Folge hat. Wegen der mangelnden Zugänglichkeit kann dieses Tauwasser nicht - wie am Fenster - abgewischt werden. Die einzige Vermeidungsmöglichkeit ist eine sorgfältig luftdichte Ausführung der Konstruktion auf der warmen Seite.

Luftdichtheit darf nicht mit Dampfdiffusionsdichtheit verwechselt werden. Ein normaler Innenputz auf einem Mauerwerk ist z. B. ausreichend luftdicht, aber dampfdiffusionsoffen - das gleiche gilt für Luftdichtungspapiere.

Bei der Messung geht es um zwei Ziele. Erstens darf die Luftmenge, die der Ventilator fördert und die durch unvermeidliche Fugen usw. entweicht, höchstens 3 mal in der Stunde die Luft im Gebäude austauschen (Vorgabe durch die deutsche Energieeinsparverordnung - EnEV, bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen höchstens 1,5 mal) und zweitens sollte derjenige, der die Messung durchführt, auch die Fehlstellen finden, damit diese beseitigt werden. Die letzte Forderung ist nicht direkt Gesetz, sondern gehört zu den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, auf deren Einhaltung z. B. ein Bauherr auch ohne besondere Vereinbarung Anspruch hat.

Deshalb müssen Fehlstellen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinspargesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist.
 

Prinzipien der EnEV

Durch die Zusammenführung von Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung wurde der bisherige Bilanzierungsrahmen gleich in zweifacher Hinsicht erweitert. Zum einen werden mit der Einbeziehung der Anlagentechnik in die Energiebilanz auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist nicht mehr die dem Raum zur Verfügung gestellte Nutzenergie, sondern die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie ausschlaggebend.

Zum anderen wird dieser Energiebedarf primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes Beachtung finden. Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage auszugleichen und umgekehrt. Die Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der EnEV der Jahresprimärenergiebedarf in Abhängigkeit von der Kompaktheit des Gebäudes. Die EnEV stellt erstmals auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz und ermöglicht die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne.

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt in Deutschland für:

Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden),
Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.
Unterscheidungen, inwieweit bestimmte Anforderungen nur für Neubauten, nur für bestehende Gebäude oder für beides gelten sollen, werden im einzelnen in den entsprechenden Abschnitten und bei den jeweiligen Regelungen gemacht.

Die EnEV gilt nicht für:

Betriebsgebäude, die überwiegend der Tierhaltung dienen
Großflächige Betriebsgebäude, die lang anhaltend offen gehalten werden müssen
unterirdische Bauwerke
Räume, die der Aufzucht und dem Verkauf von Pflanzen dienen
Traglufthallen, Zelte und ähnliche Gebäude, die wiederholt aufgebaut und zerlegt werden müssen.

Berechnungsverfahren der EnEV

Ob und wie ein Nachweis nach der EnEV geführt werden muss, hängt zunächst einmal davon ab, ob ein neues Gebäude errichtet oder ein bestehendes verändert werden soll.

Für Neubauten mit normalen Innentemperaturen (> 19 °C) ist die Einhaltung der in Anhang 1 Tabelle 1 der EnEV genannten Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs wie auch des spezifischen Transmissionswärmeverlustes nachzuweisen.
Für Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen (< 19 °C) oder kleinen Gebäudevolumen (< 100 m³) gelten geringere Anforderungen und vereinfachte Nachweisverfahren.
Bei einem Fensterflächenanteil von mehr als 30 % ist zur Sicherstellung des sommerlichen Wärmeschutzes zusätzlich die Einhaltung von Sonneneintragskennwerten nachzuweisen.

Für Änderungen im Bestand sind je nach Umfang der Maßnahmen entweder die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzuhalten (Bauteilverfahren) oder die Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs des ganzen Gebäudes nachzuweisen (Bilanzverfahren), die jedoch um bis zu 40 % über den Grenzwerten für Neubauten liegen dürfen.
Bei Erweiterungen des beheizten Volumens um mehr als 30 m³ gelten für den neuen Gebäudeteil die Anforderungen an Neubauten.

Die EnEV enthält hinsichtlich der anzuwendenden Regeln der Technik viele statische Verweise auf bestehende EN/DIN-Normen. Das bedeutet, dass die jeweiligen Normen mit ihrem Ausgabedatum zitiert und somit quasi Bestandteil der EnEV werden. Dadurch wird sichergestellt, dass es durch die Veränderung einer Norm nicht zwangsläufig auch zu einer Änderung am Anforderungsniveau der EnEV kommt.

Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung, Speicherung im Gebäude anfallen.

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge, die bei deutschlandweit gemittelten Klimaverhältnissen zur Deckung des Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird. Wie groß diese Energiemenge tatsächlich ist, hängt von den Lebensgewohnheiten der Gebäudebenutzer und den jeweiligen örtlichen Klimaverhältnissen ab. Rückschlüsse auf die energietechnischen Qualitäten eines Gebäudes sind auch anhand von dokumentiertem Strom-, Öl-, Gas-, Holz- oder Kohle etc. - Verbrauch möglich.

Heizwärmebedarf / Trinkwasserwärmebedarf

Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die z. B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird. Für neugebaute Häuser wird laut der Energieeinsparverordnung der Niedrigenergiehaus-Standard mit einem spezifischen Heizwärmebedarf zwischen 40-70 kWh/m²a gefordert. Der Trinkwasserwärmebedarf ist die Energiemenge, die zur Erwärmung dem Trinkwasser zugeführt werden muss.

Verluste bei der Energieumwandlung (z. B. Verluste des Heizkessels), der Verteilung und sonstige technische Verluste sind nicht enthalten. Er wird bei manchen Verfahren pauschal mit 12,5 kWh/m²a angesetzt. Dies entspricht einem Bedarf von 23 l/Person/Tag. Bezugsgröße für die Fläche ist dabei nicht die Wohnfläche, sondern in Deutschland die Gebäudenutzfläche, in der Schweiz die Energiebezugsfläche.

Die EnEV 2007

Am 27. Juli 2007 hat das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung verabschiedet. In der neuen Fassung wurden viele Regelungen der bisherigen Verordnung unverändert übernommen oder nur in einigen Details leicht verändert. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an Wohngebäude und das Verfahren zur Bewertung der energetischen Qualität von Wohngebäuden. Aber auch die Anforderungen an Heizkessel sowie die Nachrüstverpflichtungen bleiben unverändert bestehen. Folgende Aspekte der neuen Verordnung wurde im Vergleich zu den oben dargestellten Regelungen stark verändert oder sind neu hinzugekommen:

  • Anforderungen an Nichtwohngebäude
  • Verfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden
  • Berücksichtigung alternativer Energieversorgungssysteme
  • Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen
  • Energieausweise für bestehende Gebäude

# Die EnEV 2016 - Hier folgt in Kürze eine Ergänzung der gültigen EnEV #

Holz

Verarbeitung und Anwendungsgebiete

Holz ist einer der am vielseitigsten verwendbaren Rohstoffe überhaupt. Die weltweit jährlich produzierte Holzmenge übersteigt die Menge an produziertem Stahl, Aluminium und Beton deutlich. Daneben zählt Holz zu den nachhaltigen Rohstoff- bzw. Energiequellen, sofern die genutzte Menge nicht die nachgewachsene Menge übersteigt. Die leichte Bearbeitbarkeit und der damit verbundene niedrige Energiebedarf bei der Gewinnung und Verarbeitung spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der ökologischen Bewertung. In Ökobilanzen schneiden Holzprodukte hervorragend ab.

Holz wird entweder als Schnittholz, als Furnier, als Holzwerkstoff oder als Faserstoff verarbeitet. Schnittholz und Furnier werden durch Holztrocknung und anschließende Konditionierung auf die jeweilige Verwendungsfeuchte gebracht. Dies geschieht heutzutage ausschließlich durch industrielle Trocknungsverfahren.

Holz als Baustoff

Holz findet im Bauwesen als Vollholz, Brettschichtholz oder in Form von Holzwerkstoffen Verwendung. Es wird sowohl für konstruktive, isolierende als auch für ästhetische Zwecke (Verkleidungen) eingesetzt. Auf tragenden Holzkonstruktionen basiert der Holzrahmenbau, der Holzskelettbau sowie der traditionelle Fachwerkbau. Der Einsatz von Brettschichtholz und Holzwerkstoffen erlaubt dem modernen Holzingenieurbau ungewöhliche Holzkonstruktionen, wie z. B. das EXPO-Dach[1] in Hannover und die 190 m lange Holzbrücke bei Essing über den Main-Donau-Kanal. Die zunehmende Verwendung von Brettschichtholz (Leimholzträger) in Hallenkonstruktionen ist durch Unglücksfälle in die Diskussion geraten. Die Schäden beruhten jedoch auf Konstruktionsfehlern und mangelnder Kontrolle. Die normgerechten Tragfähigkeitsreserven von Holzkonstruktionen sind derart hoch, dass bei regelmäßiger Inspektion keine Risiken bestehen. Holz geringer Dichte kann in roher oder verarbeiteter Form zur thermischen Isolation (Dämmstoffe) eingesetzt werden (z. B. Faserdämmplatten, Balsa zur Isolation von Flüssiggastanks). Holzfaserplatten höherer Dichte haben gute akustische Dämmeigenschaften. Spanplatten (Flachpressplatte, OSB) werden ebenso wie Sperrholzplatten für Schalungen und für Wandelemente im Holzrahmenbau eingesetzt. Im Unterschied zu Metallen ist Holz elektrisch nicht leitfähig.

Aus diesem Grund baute man in den dreißiger Jahren zahlreiche Sendetürme für Mittelwellensender aus Holz, wobei der Antennendraht im Innern des Turmes aufgehängt wurde. Mit Ausnahme des Sendeturms des Sender Gleiwitz wurden alle diese Bauwerke entweder am Ende des Zweiten Weltkriegs zerstört oder inzwischen abgerissen. Weiterhin nutzt die Deutsche Telekom AG in Brück zwei 54 Meter hohe Holztürme, die ohne Verwendung von Metallteilen hergestellt wurden. Diese dienen zur Aufnahme von auszumessenden Antennen. Durch die metallfreie Konstruktion der Türme ist ein ungestörtes Ausmessen der Antennendiagramme möglich.

Die Brennbarkeit von Holz erscheint zwar zunächst als ein Nachteil beim Einsatz als Bau- und Konstruktionswerkstoff. Holz wird jedoch bei großen Querschnitten als brandhemmend eingestuft, da auf seiner Oberfläche unter Feuereinwirkung eine hitzeisolierende Kohleschicht entsteht, die das innere Holz schützt. Durch Bauweise und durch brandhemmende Anstriche lässt sich die Widerstandsdauer einer Holzkonstruktion weiter steigern. Die Gebäudestabilität sinkt im Brandfall nur langsam und abschätzbar, wohingegen Stahlkonstruktionen aufgrund des temperaturbedingten Festigkeitsverlustes zum plötzlichen, unkontrollierten Zusammenbruch neigen.

Holz als Konstruktionswerkstoff

Holz gewinnt als Konstruktionswerkstoff aufgrund endlicher fossiler Rohstoffe wieder zunehmend an Bedeutung. Es hat bei vergleichsweise geringer Dichte eine hohe Steifigkeit und geringe Kriechneigung bei dauernder Biegebeanspruchung. Es lässt sich gut bearbeiten und hat vorteilhafte ästhetische sowie ergonomische Eigenschaften.

Arten:

  • Halbwaren in Form von Vollholz wie Bretter, Leisten, Stäbe, Platten
  • Halbwaren in Form von Holzwerkstoffen wie beispielsweise Spanplatten, Holzfaserplatten verschiedener Dichte oder Sperrholz
  • Tischlereiprodukte wie Möbel, Fenster, Türen und Treppen
  • Klangholz für Musikinstrumente
  • Werkzeuggriffe und -stiele
  • Werkstoff für eine Vielzahl von Sportgeräten
  • Im Bootsbau
  • Im Wagen- und Wagonbau
  • Paletten und Kisten im Transport- und Lagerwesen.
  • Recycling und energetische Nutzung

Holz kann in reiner Form problemlos durch Kompostierung oder durch Verbrennung bei gleichzeitiger Energiegewinnung entsorgt werden. Brennholz weist als nachwachsender Rohstoff eine gute Ökobilanz auf, wenn es nachhaltig angebaut und gewonnen wird. Alt- und Abfallholz wird zunehmend als Brennmaterial in Biomassekraftwerken zur regenerativen und CO2-neutralen Energiegewinnung genutzt. Holz findet außerdem Verwendung als Brennstoff in Holzöfen. Durch die Entwicklung automatisierter Befeuerungsanlagen für Holzpellets oder Hackschnitzel ist Holz als Brennstoff inzwischen nicht nur ökonomisch, sondern auch hinsichtlich des Komforts der Verbrennung von Öl oder Gas gleichwertig. 2006 wurden in Deutschland damit etwa 2 % der Primärenergieversorgung gedeckt, was angesichts des Fehlens von Subventionen als wirtschaftlicher Erfolg zu betrachten ist. Eine weitere Recycling-Methode ist die Hochtemperatur-Verschwelung. Mittels dieses Verfahrens können aus Holz und anderen organischen Stoffen chemische Grundstoffe hergestellt werden, die fossile Quellen ersetzen. Sie stellt zugleich eine stoffliche Nutzbarkeit von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen dar, die mit Rückgang der fossilen Energieträger stark an Bedeutung gewinnen könnte.

Wirtschaftliche Bedeutung

Holz ist einer der ältesten und wichtigsten Roh- und Werkstoffe der Menschheit. Nach wie vor übersteigt die jährliche Holzproduktion die Mengen an Stahl, Aluminium und Beton. Die Gesamtmenge der weltweit in den Wäldern akkumulierten Holzmasse wurde von der FAO für das Jahr 2005 auf etwa 422 Gigatonnen geschätzt. Jährlich werden derzeit 3,2 Milliarden m³ Rohholz eingeschlagen, davon fast die Hälfte in den Ländern der Tropen. Die höchste jährliche Einschlagsintensität findet sich allerdings mit 2,3 m³/ha in Westeuropa. Beinahe 50 % des globalen Holzaufkommens wird als Brennholz verwendet, was vor allem auf die Länder der tropischen Zone zurückgeht. Hier ist die Energiegewinnung noch immer die wichtigste Holznutzungsart. Der Brennholzanteil in Westeuropa beträgt demgegenüber nur knapp ein Fünftel des Einschlags.

Im Jahr 2000 wurden Lediglich 2 % des weltweit eingeschlagenen Holzes als Rohholz exportiert; der Verbrauch bzw. die Verarbeitung zu Halbwaren (Schnittholz, Holzwerkstoffe, Faserstoffe für Papier sowie Papier und Pappe) erfolgt also fast ausschließlich in den Herkunftsländern.

Die größten Verbraucher an weltweit produzierten Holzhalbwaren sind mit 73 %-87 % die Länder der temperierten Zone. Auf der Produzentenseite hatte 1998 hier die Schnittholzproduktion nur einen Anteil von 35 % an der Gesamtptoduktion, jeweils 16 % entfielen auf Holzwerkstoffe sowie auf Faserstoffe für Papier und 32 % auf Papier und Pappe.

In Deutschland werden jährlich etwa 40 Mio. m³ Holz produziert, das sind ca.70 % der nachwachsenden Holzmenge. Die wichtigsten Nutzholzarten sind Fichte, Kiefer, Buche und Eiche. Der Anteil der Holzwirtschaft an der Bruttowertschöpfung liegt bei nur 1,2 %, der Anteil der in der Holzindustrie Beschäftigten jedoch mit 2 % der Erwerbstätigen etwas höher. In letzter Zeit erlangt Holz als Roh- und Werkstoff wieder eine stark steigende Bedeutung, da es nahezu CO2-neutral erzeugt werden kann, sich gut mit ökologischer und nachhaltiger Wirtschaftsweise verträgt, mit geringem Energieaufwand zu verarbeiten ist und vollständig stofflich verwertet werden kann. Fachgerecht hergestellt und verarbeitet ist Holz zudem ein dauerhafter Werkstoff.

Holzhaus

Ein Holzhaus ist ein Haus, das überwiegend aus Holz gefertigt wurde. "Ein Baustoff - viele Ideen" - so könnte man die Vielzahl an unterschiedlichen Konzepten beschreiben. Folgende Bauformen haben sich herausgebildet:

  • das Haus in Holzständerbauweise
  • das Haus in Holztafelbauweise
  • das Blockhaus oder Blockbohlenhaus
  • das Umgebindehaus

Holzständerbauweise

Holzständerbauweise, auch amerikanisches Fachwerk genannt ist ein Fachwerk aus Holzständern und wird in der Zimmerei auf Tischen mit Platten z. B. OSB (Grobspanplatte) zu einer "steifen Scheibe" beplankt, wärmegedämmt und für Installation vorbereitet. Auf der Baustelle können diese vorbereiteten Fertigteile schnell montiert werden. Wurde die Wärmedämmung nicht in der Zimmerei eingearbeitet, kann dies auch auf der Baustelle nachgeholt werden.

Installationsebene

Wenn bei Holzbauweisen eine Dampfbremse oder Dampfsperre installiert wird, ist es notwendig, daß diese wirklich luftdicht angebracht wird. Da Anschlüsse, Rohrdurchführungen und Elektroinstallationen (z.B. Steckdosen, Schalter, Dosen, Kabelauslässe für Lampen) jedoch an sehr vielen Stellen die luftdichte Ebene durchstoßen würden, wird zwischen der raumseitigen Beplankung und der Dampfsperre eine sogenannte Installationsebene eingebaut. Diese gewährleistet außerdem, daß spätere Änderungen oder Reparaturen leichter durchgeführt werden können.

Niedrigenergiehaus

Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man Neubauten, aber auch sanierte Altbauten, die das jeweilige gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau unterschreiten. Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV - gültig seit 1. Februar 2002, novelliert im Juli 2007). Die EnEV begrenzt in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf. Installationsebene eingebaut. Diese gewährleistet außerdem, daß spätere Änderungen oder Reparaturen leichter durchgeführt werden können.

In der Schweiz versteht man unter einem Niedrigenergiehaus ein nach Minergiestandard gebautes Haus.

In Südtirol werden die Niedrigenergiehäuser in die Klassen Klimahaus A, B oder C eingeteilt. Das Land vergibt je nach nachweislich erreichtem Klimahausstandard eine Plakette. Klimahaus "C" ist seit 2005 bei Neubauten als Mindeststandard vorgeschrieben.

In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff Niedrigenergiehaus. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreitete Typ ist der "Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein" - hier muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude müssen mit einer definierten Be- und Entlüftung (mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet werden.

Beispiel:

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem A/V-Verhältnis von 0,8 m²/m³ darf nach EnEV z. B. einen Primärenergiebedarf von max. 121 kWh/(m²a) und ein HT von maximal 0,49 W/(m²K) aufweisen. Je nach gewählter Heizungsanlage ergibt sich daraus der Endenergiebedarf in Litern Heizöl oder Kubikmetern Gas.

Kurz gesagt: Ein Niedrigenergiehaus hat einen Heizwärmebedarf von 40-79 kWh/m²*a (40-79 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).